Baden-Württemberg: Klagen gegen neue Grundsteuer abgewiesen

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Baden-Württemberg ist eines von 5 Bundesländern, das ein eigenes Modell zur Berechnung der Grundsteuer nutzt. Dort hat das zuständige Finanzgericht in Stuttgart das Grundsteuermodell für verfassungskonform erklärt und zwei Musterklagen abgewiesen.


In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer nach einem Landesmodell erhoben, das ausschließlich Grundstücksfläche und Bodenrichtwert berücksichtigt. Dabei ist es unerheblich, ob sich auf dem Grundstück ein Eigenheim oder ein Geschäftshaus in bester Innenstadtlage befindet. Die Kläger hatten verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht, denen das Finanzgericht nicht folgte. Das Gericht argumentiert, dass die Bundesländer einen Gestaltungsspielraum hätten, und verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018.

Quelle: Haufe

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