BGH urteilt zu Eigenbedarfskündigung

Vermietung ist wie ein Tanz – es erfordert Geschick, Feingefühl und das richtige Timing, um eine harmonische Beziehung zwischen Mieter und Vermieter zu schaffen. – Unbekannt

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Ein Vermieter kündigt seinem Mieter wegen Eigenbedarf. In der freiwerdenden Wohnung will der Eigentümer jedoch nicht nur leben, sondern diese auch beruflich nutzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, ob eine Eigenbedarfskündigung rechtmäßig ist.


Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Vermieter in diesem Fall ein berechtigtes Interesse hat, um dem Mieter zu kündigen. Laut BGH umfasse der Schutzbereich der Eigentumsgarantie für den Vermieter nicht nur dessen Wunsch, die Wohnung privat zu nutzen, sondern auch die Absicht, sie für eine wirtschaftliche Betätigung oder andere Vorhaben zu verwenden. Eigentümer, die ihre Wohnung nicht nur zu Wohnzwecken, sondern auch zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken nutzen möchten, seien daher nicht an geltende Kündigungssperrfristen gebunden. Sie müssten zudem keinen erheblichen oder gewichtigen Nachteil darlegen, der ihnen im Falle einer Vorenthaltung droht.

Quelle: IZ.de

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